Schadstoffbeseitigung / Schadstoffsanierung










































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Generalunternehmen / Generalunternehmer (GU)



Was genau ist ein Generalunternehmen / Generalunternehmer?

Der Generalunternehmer, auch mit GU gekürzt, erbringt meist sämtliche Bauleistungen zur Errichtung eines Bauwerkes, bspw. eines Wohnhauses, Einkaufszentrum oder sonstige private u. gewerbliche Bauten.

Somit wird vom Generalunternehmen das Bauwerk meist schlüsselfertig erstellt. Diese Form des Bauvertrags ist ein Type des Werksvertrags und wird als Generalunternehmervetrag bezeichnet.

Generalunternehmer koordinieren die Errichtung von Bauwerken

Innerhalb dieser Vereinbarung wird u.a. auch festgelegt, dass der Bauherr dem Generalunternehmer gestattet, alle bzw. teilweise Leistungen weiterzugeben an Subunternehmer oder Nachunternehmer. Jedoch ist und bleibt der Generalunternehmer (GU) einziger Vertragspartner des Bauherrn und trägt hier die Verantwortung für die Gesamtleistung.

Generalunternehmer / Generalübernehmer

Im engeren Sinne führt ein Generalunternehmer teilweise auch einige Leistungen selbst aus, wobei aber im umgangssprachlichen Sinne auch ggf. Generalübernehmer gemeint sein kann. Dies wäre der Fall, wenn der Unternehmer alle Leistungen an Subunternehmer vergibt und keine Leistungen selbst ausführt.

Großer Vorteil: Für Bauherren ist hierbei, dass diese nicht die vielen verschiedenen am Bau beteiligten Unternehmen überwachen bzw. koordinieren müssen, sondern sich ausschließlich an den Generalunternehmer (GU) als Ansprechpartner wendet.

So arbeitet bspw. DO Bauservice für viele zufriedene Generalunternehmer, die uns als zertifizierten Dienstleister mit verschiedenen Arbeiten wie Betonschneiden, Asphalt-Bodenbelag-Entfernung und weiteren Tätigkeiten immer wieder beauftragen.